Allgemeine Teilnahmebedingungen SommerCamp 2026

„XMer SommerCamp 2026“

03.08.2026 – 05.08.2026 | 10:00 Uhr – 15:30 Uhr 
Sportplatz SV Ixheim Römerstraße 35, 66482 Zweibrücken

Die Freude an der Bewegung und der Spaß am Fußballspielen stehen bei uns im Vordergrund, denn dies sind wichtige Voraussetzungen um die eigene Technik zu verbessern. Bei uns trainieren die Jugendlichen in altersgerechten Gruppen (max. 15 Kinder pro Gruppe). Damit stellen wir sicher, dass jedem Kind die erforderliche Aufmerksamkeit zukommt und kein Kind unter- oder überfordert wird.

✓ Silver Pass 110 € pro Kind (Teilnehmer des Ostercamps erhalten 10% Rabatt) Maßnahme kann evtl. über das „Bildungspaket“ bezahlt oder bezuschusst werden.
✓ Gold Pass 115 € pro Kind (Teilnehmer des Ostercamps erhalten 10% Rabatt) Maßnahme kann evtl. über das „Bildungspaket“ bezahlt oder bezuschusst werden.

WAS ERWARTET DICH?

  • ✓ Trainingseinheiten mit den Schwerpunkten Ballschulung, Koordination und Minispielen
  • ✓ Täglich warmes Mittagsessen sowie einmalig ein Abendessen am 04.08.2026
  • ✓ Snacks (Obst & Müsliriegel) in den kleinen Pausen
  • ✓ Trinkstation am Kiosk (Mineralwasser & Apfelsaftschorle während des Trainings inklusive) – weitere Softgetränke können am Abend des 04.08.2026 käuflich erworben werden
  • ✓ Ein Camp-Shirt für jeden Teilnehmer
  • ✓ Übernachtung vom 04.08.2026 auf den 05.08.2026 (Bei Buchung des SommerCamp Gold Pass)

WAS BRAUCHST DU?

  • ✓ Fußballschuhe und Turnschuhe
  • ✓ Schlechtwetterausstattung (Regenjacke & Wechselkleidung)
  • ✓ Trinkflasche (mit Vor- und Zuname beschriftet), die an der Trinkstation aufgefüllt werden
  • ✓ Spaß und Freude am Fußballspielen
  • ✓ Für die Übernachtung: Zelt und sämtliches Equipment (Schlafsack, Isomatte etc.). Wird nicht von uns gestellt, muss selbst mitgebracht werden.

WIE MELDEST DU DICH AN?

  • ✓ Dein/e Erziehungsberechtigte/r erwirbt online ein Ticket für das Camp.
  • ✓ Der Ticketshop ist direkt über die Homepage erreichbar: https://svi-jugend.de/sommercamp-2026/
  • ✓ Nach dem erfolgreichen Ticketkauf laden wir Dein/e Erziehungsberechtigte/r in die Whatsapp-SommerCamp-Gruppe für Erziehungsberechtigte ein. Hier streuen wir dann die weiteren Informationen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1) Teilnahmeberechtigung Am „XMer SommerCamp“ können alle Mädchen und Jungen mit einem Mindestalter von 6 Jahren teilnehmen. Die Veranstaltung findet erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 30 Kindern statt. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und der damit verbundenen Veranstaltungsabsage besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr.

2) Anmeldung Eine Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung ist nur wirksam, soweit sie durch einen Erziehungsberechtigten oder einen sonstigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin („Teilnehmer“) bevollmächtigten Vertreters („Erziehungsberechtigter“) erfolgt. Der Erwerb des Tickets und die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgen über den Online-Ticketshop. Mit dem erfolgreichen Ticketkauf ist der Teilnehmer verbindlich angemeldet. Unser Rücktrittsrecht wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bleibt unberührt. Sollte eine Zahlung aus vom Erziehungsberechtigten zu vertretenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sein, sind wir berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

3) Nichterscheinen und Abmeldung Erscheint ein verbindlich angemeldeter Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Bei einer Abmeldung von der verbindlichen Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn werden im Falle einer Abmeldung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der Teilnahmegebühr („Stornogebühr“) erhoben und im Falle einer Abmeldung ab 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50% Stornogebühr erhoben. Es sei denn, die Abmeldung erfolgt aus krankheits- oder verletzungsbedingten Gründen (Nachweis durch Vorlage eines ärztlichen Attests vor Veranstaltungsbeginn).

4) Erklärungen des Erziehungsberechtigten Mit der Anmeldung erklärt der Erziehungsberechtigte, dass der Teilnehmer körperlich und sportlich voll belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Eine Informationspflicht besteht auch bei leichten gesundheitlichen Problemen, wie z. B. Allergien oder Hitzeempfindlichkeit. Mit der Anmeldung gestattet der Erziehungsberechtigte, dass der Teilnehmer bei kleinen Verletzungen von den Veranstaltungsverantwortlichen versorgt werden darf; gemeint sind hier z. B. kleine Schürfwunden, Desinfektionen/Wundsalbe oder Insektenstiche/Brandsalbe. Es obliegt dem Erziehungsberechtigten, den Teilnehmer anzuweisen, dass den Anordnungen unserer Verantwortlichen unbedingt Folge zu leisten ist. Bei wiederholter Missachtung der Anordnungen der Veranstaltungsverantwortlichen kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.

5) Recht am eigenen Bild Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigen der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter ein, dass während der Veranstaltung Bild- und Filmaufnahmen getätigt werden können und diese in Medien veröffentlicht werden können.

6) Haftung Für witterungsbedingte oder durch sonstige Fälle höherer Gewalt bedingte Ausfälle der angebotenen Leistungen wird keine Haftung übernommen. Im Übrigen wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände. Versicherungsschutz für Reisegepäck und gegen Diebstahl besteht nicht. Die Mitnahme von Wertgegenständen erfolgt auf eigene Gefahr. Verletzungen sowie der Weg zum/vom Veranstaltungsort sind durch die jeweiligen Versicherungen des Erziehungsberechtigten abgesichert. Für Schäden, die Teilnehmer verursachen, ist die eigene Privathaftpflichtversicherung zuständig.

7) Schlussbestimmungen Wir behalten uns das Recht vor, nach Vertragsabschluss Änderungen im Programm vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumumutbar sind. Wir werden über solche Änderungen unverzüglich informieren. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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